Rechts Foto der Kündigung von Antonio Lopez durch Moto Vespa nach dem Streik:
„(…)Die Regeln des Arbeitsministeriums ausführend, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass Sie aufgrund Ihrer unentschuldigten Abwesenheit am 18. dieses Monats und aufgrund des kollektiven Nichterscheinens am gleichen Tag fristlos entlassen sind. 
Hiermit verstießen sie gegen el Fuero de los Españoles (die Spanischen Grundgesetze in der Zeit der Diktatur) und schädigten nachhaltig die Produktion der Firma, die für den Zeitraum eingestellt werden musste.
Der Restlohn von Juni kann ab dem kommenden 1. Juli 1959 abholt werden. 
Wie Sie weiterhin verfahren bleibt Ihnen überlassen. (…)“